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Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich aus Überzeugung und betreue demgemäß ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate bzw. Mandate mit arbeitsrechtlichem Bezug.
Ziel meiner Beratung ist, Ihre persönlichen und rechtlichen Interessen konsequent zu verfolgen und Ihr gewünschtes Mandatsziel durchzusetzen.
Meine Tätigkeit umfasst das gesamte Individualarbeitsrecht , nämlich Kündigungsrechtstreitigkeiten, Streitigkeiten über variable Vergütung, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Betriebsübergängen, Versetzungen, Statusklagen über Arbeitnehmereigenschaft, Abmahnungen, Fragen der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen etc.
sowie das gesamte kollektive Arbeitsrecht, also alle betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen.
Dr. Leonard Gorbach studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach seinem Studium promovierte er zur Zulässigkeit externen Whistleblowings im deutschen Arbeitsrecht. Neben seiner Promotion arbeitete Herr Dr. Gorbach als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und im Deutschen Bundestag. Sein Referendariat absolvierte Herr Dr. Gorbach am Kammergericht in Berlin mit Stationen im Bundesministerium der Finanzen und einer internationalen Investmentbank.
Die Tätigkeit von Herrn Dr. Gorbach umfasst das gesamte Kollektiv- und Individualarbeitsrecht.
Wir verstehen uns als strategische Partner für unsere Mandanten, deren rechtliche und wirtschaftliche Interessen für uns im Mittelpunkt stehen.
Unsere jahrelange Spezialisierung im Arbeitsrecht gewährleistet Ihnen eine fundierte und optimale Betreuung. Wir bleiben stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung, um Ihnen die bestmögliche Vertretung zu bieten.
Jeder Fall ist einzigartig. Wir analysieren Ihre spezifische Situation sorgfältig und entwickeln maßgeschneiderte Strategien, die Ihre persönlichen und rechtlichen Interessen optimal berücksichtigen.
Unser Ziel ist Ihr Erfolg. Wir arbeiten konsequent darauf hin, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen und das von Ihnen gewünschte Mandatsziel zu erreichen.
Die arbeitsrechtliche Mandatswahrnehmung erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet und stellt sich in der Praxis wie folgt dar:
Arbeitsrecht ist maßgeblich durch Richterrecht geprägt, also weitgehend durch die Rechtsprechung. Es bedarf demgemäß immer einer genauen Fallanalyse des arbeitsrechtlichen Problems. Nur Spezialisierung gewährleistet eine fundierte und optimale arbeitsrechtliche Betreuung.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu Ihrem Fall.
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