Gerald Gorbach

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Anwaltszulassung 24.11.1987

Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich aus Überzeugung und betreue demgemäß ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate bzw. Mandate mit arbeitsrechtlichem Bezug.

Ziel meiner Beratung ist, Ihre persönlichen und rechtlichen Interessen konsequent zu verfolgen und Ihr gewünschtes Mandatsziel durchzusetzen.

Meine Tätigkeit umfasst das gesamte Individualarbeitsrecht, nämlich Kündigungsrechtstreitigkeiten, Streitigkeiten über variable Vergütung, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Betriebsübergängen, Versetzungen, Statusklagen über Arbeitnehmereigenschaft, Abmahnungen, Fragen der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen etc.);

sowie das gesamte kollektive Arbeitsrecht, also alle betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen.

Dr. Leonard Gorbach

Seit 2024 unterstützt Dr. Leonard Gorbach unser Team. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin promovierte er zur Zulässigkeit externen Whistleblowings im deutschen Arbeitsrecht. Neben seiner Promotion arbeitete Herr Dr. Gorbach als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und im Deutschen Bundestag. Sein Referendariat absolvierte Herr Dr. Gorbach 2024 am Kammergericht in Berlin mit Stationen im Bundesfinanzministerium und einer internationalen Investmentbank.

Die Tätigkeit von Herrn Dr. Gorbach umfasst das gesamte Kollektiv- und Individualarbeitsrecht.

Die arbeitsrechtliche Mandatswahrnehmung erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet und stellt sich in der Praxis wie folgt dar:

  • Vertretung der Mandanten vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
  • Vertretung der Mandanten vor den Landgerichten oder Oberlandesgerichten bei Vorliegen eines Dienstvertrages.
  • Interessenvertreter/Beisitzer in Einigungsstellenverfahren:
    • Insbesondere Mitwirkung bei Betriebsvereinbarungen in Bezug auf Vergütungsfragen, Arbeitszeitfragen und Fragen der Ordnung des Betriebes.
    • Interessenausgleichsverhandlungen und Sozialplanverhandlungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen
  • Beratende außergerichtliche Tätigkeit auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und Dienstvertragsrechts.

Arbeitsrecht ist maßgeblich durch Richterrecht geprägt, also weitgehend durch die Rechtsprechung. Es bedarf demgemäß immer einer genauen Fallanalyse des arbeitsrechtlichen Problems. Nur Spezialisierung gewährleistet eine fundierte und optimale arbeitsrechtliche Betreuung.